13.02.2024: Anfrage Kommunale Wärmeplanung

Schlüchtern, 13.02.2024

Anfrage

Kommunale Wärmeplanung

Sehr geehrter Herr Truss, sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der am 29.11.2023 in Kraft getretenen Novellierung des Hessischen Energie Gesetzes HEG (hier §13) stellen wir namens der FDP-Fraktion folgende Anfrage:

Wie ist die Umsetzung des Gesetzes zur Wärmeplanung des Bundes und der in Kraft getretenen Novellierung des HEG seitens der Verwaltung geplant?

Für Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohner ist im Hessischen Energiegesetz eine Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung vorgesehen Diese kann aber auch in kleineren Kommunen wichtige Erkenntnisse liefern. Dies wird vom Land Hessen und vom Bund gefördert. Bis spätestens Mitte 2028 sollen alle rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung haben: In Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) sollen sie bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren vornehmen.

Wurden solche Förderungen bereits beantragt?

Ist hier eine Zusammenarbeit mit anderen Kommunen geplant?

Die FDP Fraktion

Mit freundlichen Grüßen,

Jo Härter