Antrag Kita Dr. P. Büttner, 18.03.2013
im Namen des Sozialausschusses möchte ich Ihnen folgenden Antrag vortragen und begründen, der in der Sitzung am 05.03.13 einvernehmlich im Ausschuss beschlossen wurde.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die vorgängigen Beschlüsse des Sozialausschusses und die entsprechenden Beschlüsse des Stadtparlaments zu dieser Angelegenheit vom Juni 2012. Im Dezember wurden die strategischen Aspekte der Entwicklung des Kindertagesstättenbereichs in Schlüchtern verabschiedet.
Ich komme nun zum Antrag.
Im Namen des Sozialausschusses stelle ich folgenden Antrag:
1. Nach den derzeitigen Wartelisten für das CJD Schloss Hausen sowie die Kita Niederzell ist damit zu rechnen, dass die vorhandenen Betreuungsplätze nicht ausreichen könnten. Daher sind die Hortplätze in der Kita Niederzell weiter auf insgesamt 10 Plätze aufzustocken. Die hierfür erforderliche Genehmigung des Jugendamtes des Main-Kinzig-Kreises liegt mündlich vor. | Hierzu einige Bemerkungen: Ich erinnere daran, dass wir in diesem Hause im Juni vergangenen Jahres einvernehmlich beschlossen haben, dass wir den Ausbau einer Hortbetreuung zugunsten des U3-Ausbaus zurückstellen. Dies hat mehrere Gründe.1. Wir stemmen aus finanziellen Gründen nicht beide Aspekte.
2. Der U3-Ausbau ist gesetzliche Pflicht, der Ausbau der Hortbetreuung ist in diesem Sinne nicht nicht. 3. Bundesweit ist davon auszugehen, dass die Hortbetreuung im Rahmen der Entwicklung der Ganztagsschulbetreuung ein Auslaufmodell darstellt und stark rückläufig ist. Die Funktionen des Horts werden in Zukunft von der Nachmittagsbetreuung der Schulen übernommen. Hier gibt es sicherlich eine Übergangszeit, aber vom Grundsatz her ist dieser Trend eindeutig. 4. Davon unbenommen ist eine Übergangsphase, die darin besteht, dass wir 5 reguläre Hortplätze in Niederzell weiterhin vorhalten, sie jedoch jederzeit jährlich überprüfen. In Niederzell gibt es darüber hinaus 5 weitere Plätze, für die eine Sonderbetriebserlaubnis besteht. Ob sie für das kommende Jahr noch vorgehalten werden müssen, muss die aktuelle Bedarfslage ergeben. Hier ergab sich eine Diskrepanz in der Informationsgrundlage während der Ausschusssitzung. Dies konnte auch nur teilweise geklärt werden. Sollte der Bedarf bestehen, wird es bei den 10 Plätzen zunächst bleiben. |
2. Die Kindertageseinrichtungen der Stadt Schlüchtern sind in der derzeitigen Struktur bezüglich der Gruppengrößen und des Personalbestandes weiterzuführen. | Angesichts der laufenden Bedarfsplanung im Bereich der Kindertageseinrichtungen ist eine Veränderung der gegenwärtigen Struktur nicht notwendig. |
3. Um die von der Schließung des Kin-dergarten Hutten betroffenen Kinder in der Kindertagesstätte Elm aufneh-men zu können, wird dem Antrag der Kirchengemeinde Schlüchtern zuge-stimmt, ab dem 01.07.2013 eine Gruppe als geöffnete Kindergarten-gruppe mit Zusatzpersonal zu betrei-ben. Hierfür wird eine halbe zusätzli-che Fachkraftstelle benötigt. | Es bestand politisch Einvernehmen darüber, dass nach Auflösung des Kindergartens Hutten die betroffenen Kinder in der Kindertagesstätte Elm betreut werden sollen. Um dies zu gewährleisten, müssen die eben beschriebenen Maßnahmen getroffen werden |
4. Dem Antrag der Kirchengemeinde Schlüchtern auf Schaffung einer Krippengruppe in der Kindertagesstätte Mauerwiese wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass dies im baulichen Bestand möglich ist. Diese Voraussetzung ist vom Träger mit dem Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises, das die Betriebserlaubnis erteilt, zu klären. Hierfür werden zwei zusätzliche Fachkraftstellen benötigt. | Ab Sommer 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Kindergartenbetreuung ab dem 1. Lebensjahr. Um die Voraussetzungen hierfür zu schaffen, sind auch die Freien Träger dementsprechend zu unterstützen. Dies kann jedoch nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten geschehen. Von entscheidender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass die U3-Betreuung in der Mauerwiese ausnahmslos im bestehenden baulichen Bestand möglich sein muss. |
5. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2007, wonach auf die Erhebung von Gebühren für Kinder im letzten Kindergartenjahr verzichtet wird, wird aufgehoben. Die Beitragsbefreiung wird analog der Förderung durch das Land Hessen ab dem 01.08.2013 lediglich für einen Vormittagsplatz von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr gewährt. Die Gebührensatzung ist dementsprechend zu ändern. | Im Rahmen eines Benchmarking in den umgebenden Gemeinden haben wir festgestellt, dass die umgebenden Gemeinden ähnlich verfahren, so dass aus finanziellen und grundsätzlichen Erwägungen heraus eine andere Regelung nicht möglich ist. |
6. Um weitere Einsparungen im Sinne der Haushaltskonsolidierung vorzunehmen, wird empfohlen, bezüglich höherer Gebühren für die U3-Betreuung zum 01.08.2013 eine Satzungsänderung auf der Grundlage der Berechnung 2 (siehe Anlage) zu beschließen. | keine Kommentierung |
7. Der Antrag aus der Anschwung-Initiative auf Verzicht des Essensgeldes für Berechtigte aus dem Leistungsbezug „Bildung und Teilhabe“ von jeweils einem Euro pro Essen, wird abgelehnt. | keine Kommentierung |