Schlüchtern, den 11.08.2008
Sehr geehrter Herr Rothmaler,
während der Öffnungszeiten des Hallenbades sind die Parkplätze davor ausnahmslos den Besuchern vorbehalten. Dies ist schlüssig und nachvollziehbar.
Während der Schließung des Hallenbades sind die Parkplätze für die allgemeine Öffentlichkeit nicht zugänglich. Dies ist weder schlüssig noch nachvollziehbar.
Hier werden zentral gelegene Parkplätze der Bevölkerung vorenthalten.
Die FDP-Schlüchtern bittet in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Frage:
– Gibt es hierfür einen Anlass?
Ansonsten schlägt die FDP vor, während der Schließung des Hallenbades diese Parkplätze öffentlich zugänglich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Grammann